Aktuelles aus Schleedorf
Heizscheck 2020/21
Auch für die Heizperiode 2020/21 kann wieder der Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg beantragt werden!
Gewährt wird er Personen mit Hauptwohnsitz und eigenem Haushalt in Salzburg, wobei folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen:
Alleinlebende: € 950,-
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.426,-
jeder weitere Erwachsene: € 478,-
jedes Kind: € 294,-.
Härteklausel: bis € 20,- pro im Haushalt lebender Person dürfen die Einkommensgrenzen überschritten werden.
Weiters müssen Heizkosten über mindestens € 150,- nachgewiesen werden (auch Holzrechnungen von Landwirten werden anerkannt).
Der Zuschuss vom Land Salzburg beträgt € 150,-. Anträge für den Winter 2020/2021 können bis zum 31. Mai 2021 über die Gemeinde oder online eingebracht werden. Auch Familien können einreichen, wobei die Familienbeihilfe nicht als Einkommen gilt. Auch das Pflegegeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Wohnbeihilfen zählen nicht dazu. Nähere Infos auf dem Gemeindeamt oder unter www.salzburg.gv.at/heizscheck
Für die Antragstellung auf dem Gemeindeamt werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einkommensnachweis des vorangegangenen Monats (zB Kontoauszug)
- IBAN und BIC des Kontos, auf das der Zuschuss überwiesen werden soll
- Rechnung des Brennmaterials oder Heizkosten-Abrechnung des Vermieters (mindestens € 150,-)